• Weil Partizipation für Jugendliche aktive Mitgestaltung bedeuten würde, die Jugendarbeiter jedoch aufgrund der klaren Vorgaben im Leistungsvertrag bezüglich Art und Anzahl der Veranstaltungen im Jugendtreff sie für eine vorgegebene Art von Mitarbeit gewinnen müssen, gelingt Partizipation derzeit im Jugendtreff nicht. Je nach Ergiebigkeit des theoretischen Zugangs können eine oder auch mehrere erklärende Hypothesen formuliert werden. Methodisch ist wichtig, dass die erklärenden Hypothesen schlüssig aus den Fallüberlegungen hergeleitet sind (und keine neuen Aspekte und damit gedankliche Sprünge enthalten) und dass sie auf die Fallthematik bezogen sind. Der Begriff ›Hypothese‹ macht deutlich, dass diese Aussagen nicht mit dem (disziplinären) Anspruch auf Wahrheit versehen sind, sondern lediglich nachvollziehbare mögliche Erklärungen enthalten, die aufgrund des Spezialwissens der Professionellen generiert wurden. Wenn immer möglich werden die erklärenden Hypothesen in den dialogischen Prozess mit der Klientin eingebracht und durch sie validiert, d. h. von ihr als hilfreiche Erklärung beurteilt werden für etwas, was sie selbst als schwierig erlebt. Vierter Schritt: Handlungsleitende Arbeitshypothese Erklärungen für eine Fallthematik zu finden – wie dies im dritten Schritt vorgeschlagen wird – ist allerdings nicht der eigentliche Zweck einer Diagnose, sondern letztlich nur ein Mittel, ein Zwischenschritt: Es sollen schlüssige Erklärungen herausgearbeitet werden, die als Ansatzpunkte für die Interventionsplanung genutzt werden können. Am Ende der Suchbewegung des theoriegeleiteten Fallverstehens geht es einerseits um ein Gesamtbild aus Erklärungen und Deutungen, um das Herstellen von Zusammenhängen, und andererseits um Prognose: Was kann und soll unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge bei spezifischer professioneller Unterstützung ermöglicht werden? Ein Hilfsmittel für diese weitere Bewegung der Schließung ist die sog. handlungsleitende Arbeitshypothese. Sie stellt das Ergebnis der Diagnose dar und bildet die Grundlage für die weiteren Schritte des Prozesses (Zielformulierung, Interventionsplanung), denn sie enthält Antworten auf die Frage, in welche Richtung eine Veränderung ermöglicht und was dabei beachtet werden soll. Formal enthält die Arbeitshypothese einen ›Bedingungsteil‹, der die wichtigsten Erklärungen zur Fallthematik beinhaltet und einen ›Ermöglichungsteil‹, in dem die Veränderungs- und Zielrichtung benannt wird: »Wenn … dann …«. Beispiel: Wenn das Jugendtrefflokal als offener und flexibler Raum gestaltet werden kann, der eine sozialräumliche Aneignung zulässt und aktive Mitgestaltung ermöglicht, dann wird es wieder attraktiv werden für neue Jugendliche. Wir schlagen vor, an dieser Stelle der Fallbearbeitung tatsächlich Komplexität zu reduzieren und lediglich eine Arbeitshypothese zu formulieren (auch wenn aufgrund der theoriegeleiteten Fallüberlegungen und der erklärenden Hypothesen grundsätzlich mehrere Arbeitshypothesen möglich wären). Dies impliziert, eine Entscheidung zu fällen – was