wissenschaftlichem Wissen, indem Professionelle bereits während der Ausbildung »in einem kollegialen Noviziat exemplarisch in die Kunstlehre professionalisierter Praxis eingeführt werden durch erprobenden Vollzug« (ebd.:75). Der sehr eingeschränkten Standardisierbarkeit des beruflichen Handelns soll mit dem Habitus etwas Verlässliches entgegengestellt werden, das den Professionellen die Sicherheit und das Selbstbewusstsein vermittelt, das eigene Handeln adäquat zu leiten (vgl. Moser 2010:6). Becker-Lenz/Müller verstehen Habitus als Kompetenzbegriff, der die Professionellen der Sozialen Arbeit in die Lage versetzt, methodisch strukturiert zu handeln. Der Habitus bilde eine verinnerlichte psychische Gesamtstruktur, der Persönlichkeitsmerkmale aufweise und als generative Grammatik Wahrnehmen, Denken und Handeln bestimme (vgl. 2009:22). Seine Bildung, die immer auf der Grundlage eines bestehenden Habitus aufbaue, liege im Bewusstmachen von Haltungen in Bezug auf Handlungsanforderungen der Praxis und gegebenenfalls der Veränderung bestehender eigener Haltungen. Dies geschehe durch die Verinnerlichung einer professionellen Grundhaltung im Vollzug der Praxis (vgl. ebd.). Vergleichen wir nun die Ausführungen zu Kompetenz und Habitus, so lässt sich zunächst feststellen, dass der Habitusbegriff und das in Kapitel 6.2.1 dargelegte Verständnis von Kompetenz sehr ähnlich, z. T. deckungsgleich sind. Beide Konzeptionen gehen davon aus, dass sich im Menschen in lang andauernden Entwicklungs- und Bildungsprozessen bestimmte Persönlichkeitsmerkmale in Form von Dispositionen herausbilden, die das Handeln der Individuen leiten. Für die Herausbildung des professionellen Habitus in der Sozialen Arbeit werden nach Oevermann und Becker-Lenz/Müller sowohl Fähigkeiten (zur Gestaltung eines Arbeitsbündnisses wie zum Fallverstehen) wie auch ein Berufsethos verinnerlicht. Das bedeutet, Fähigkeiten und Werthaltungen sollen quasi als gleichrangige Komponenten in einen Habitus einsozialisiert werden. Unklar ist, wie die Verinnerlichung bzw. das Ausbilden von psychischen Strukturen als Habitusformationen geschieht. Es ist auch kritisch zu hinterfragen, wie sich der beschriebene professionelle Habitus als Handlungsprogrammierung zur (Selbst-)Reflexion (vgl. Dewe/Otto 2011:1135) verhält. Kann kritische (Selbst-)Reflexivität habitualisiert werden? In unserem Verständnis gehen wir davon aus, dass mit der Ausbildung einer beruflichen Identität berufsspezifische Kompetenzen gebildet werden, die in den professionellen Habitus einmünden ( Kap. 6.2.1). Gleichzeitig – und da setzen wir uns vom Habituskonzept ab – wird eine Grundhaltung ( Kap. 4.1) entwickelt, die für die Umsetzung der Kompetenzen leitend ist. Diese Haltung stellt nicht eine Kompetenz dar, sondern bildet Grundlage und Leitlinie für das professionelle Handeln, indem sie sich auf die in Kapitel 4.1 ausgeführten ethischen Wertorientierungen, Zielsetzungen in der Sozialen Arbeit und das zugrunde liegende Menschenbild abstützt. Sie ist in diesem Sinn kein Berufsethos, der inkorporiert wird und ausschließlich unbewusst als psychische Grundstruktur das Handeln lenkt. Bei der Umsetzung der Kompetenzen und in der Reflexion des eigenen Handelns ist diese Grundhaltung immer wieder kritisch auf Handlungsanforderungen der Praxis zu reflektieren und weiter zu entwickeln. So betrachtet findet neben der Habitusbildung eine stetige