sozialpädagogische Hilfeleistung hat (vgl. Freigang 2007:105,109). Müller weist dem Begriff nur eine fachhistorische Bedeutung zu und bezeichnet ihn als ungeeignet für die Fallarbeit (vgl. 2008:426). Auch Freigang erachtet ihn als missverständlich, weil er einen Prozess benenne, in dem Verständigungs-, Aushandlungs- und Bewertungsprozesse organisiert werden müssten (u. a. bezüglich Problemdefinition und Zielen), und in dem nur zu einem kleineren Teil geplant werden könne (vgl. 2007:105 f.). Gleichwohl wird der Begriff in der Literatur teilweise weiterhin verwendet, auch für die Ebene der Fallarbeit. Dieses Hilfeplangespräch – manchmal auch Hilfekonferenz genannt – als Gefäß für das gemeinsame Aushandeln von Interventionen wird in der Literatur zu Case Management, zu systemischer Sozialarbeit bzw. systemorientierter Sozialpädagogik mehrfach beschrieben (vgl. u. a. Neuffer 2013, Ritscher 2002, Simmen et al. 2008, Simmen et al. 2009). Die Case Managerin bzw. Systemvernetzerin – die Bezeichnung hängt vom handlungsleitenden Konzept ab ( Kap. 12.4) – lädt den Klienten, die wichtigen Personen aus dem Klientensystem (z. B. die Eltern) und dem sozialen Netzwerk sowie alle in den Fall involvierten Fachleute anderer Institutionen/Hilfesysteme zu diesem gemeinsamen Planungsgespräch ein. Grundprinzip ist, dass die Hilfeplanung gemeinsam erfolgt, im Beisein aller wichtigen beteiligten Bezugspersonen und an einem Ort, so Simmen et al. (vgl. 2009:33). Ziel einer solchen interprofessionellen Hilfeplansitzung sei es, die Grobziele für eine erste Periode zu konkretisieren und zu verfeinern. Die Kernfrage dabei laute: »Wer oder was kann zur Verbesserung der momentanen Situation etwas beitragen?«(ebd.). Gemäß Neuffer (vgl. 2013:105) sollen in der gemeinsamen Sitzung die grundlegenden Konturen des Hilfeplans festgelegt und erste Vereinbarungen verbindlich festgehalten werden. In weiteren Gesprächen – u. a. mit dem Klienten – werde anschließend der konkrete Hilfeplan erarbeitet, in dem die einzelnen Leistungen und Handlungsschritte festgelegt werden. Produkt und Ergebnis der Hilfeplanung sei der schriftlich dokumentierte Hilfeplan. Noch einen Schritt weiter in Richtung Selbstermächtigung geht das Konzept der Family Group Conferences. Es handelt sich um ein Problemlösungsverfahren, das aus Neuseeland stammt, wo solche Konferenzen seit 1989 in Kinder- und Jugendhilfe und Jugendgerichtsverfahren verbindlich vorgeschrieben sind, und das sich als ›Familienrat‹ mittlerweile auch im deutschsprachigen Raum etablieren konnte (vgl. u. a. Früchtel/Roth 2017, Pantuček-Eisenbacher 2019:294– 297). Die Aufgabe der Fachpersonen beschränkt sich hier auf organisatorische Aspekt. Der Hauptteil einer solchen Konferenz, bei der über mögliche Interventionen – bzw. Lösungen für ein Anlass-Problem – beraten wird, findet ausschließlich im Kreise der von einer Klientin eingeladenen Familienmitgliedern, Verwandten und Bekannten statt. 12.5 Vorgehensschritte bei fallbezogener Interventionsplanung Für das Beschreiben des Vorgehens bei der Interventionsplanung finden sich in der Fachliteratur wenige Hinweise. Es scheint fast so zu sein, dass