# Formale Vorgaben und Beurteilungsmodalitäten Die verbindlich vorgegebenen Kapitel der EPG-Facharbeit dürfen, sofern es inhaltlich sinnvoll ist, in Unterkapitel unterteilt werden — die Kapitelüberschriften bleiben dabei bestehen [(Ref 1)](./page_05_formale-vorgaben-und-beurteilung.evidence.md#reference-1). Dies orientiert sich an den Richtlinien für schriftliche Facharbeiten, Kap. 8.2. Der vorgeschriebene Umfang beträgt mindestens 24'000 und maximal 39'000 Zeichen ohne Leerzeichen. Titelblatt, Inhalts- und Quellenverzeichnis, weitere Verzeichnisse sowie der Anhang zählen nicht dazu. Im Moodle-Raum «Promotionswirksame Kompetenznachweise» steht eine verbindliche Anleitung zur Zeichenüberprüfung bereit [(Ref 2)](./page_05_formale-vorgaben-und-beurteilung.evidence.md#reference-2). Die Seitenzahlen der Arbeit sind durchgehend zu nummerieren [(Ref 6)](./page_05_formale-vorgaben-und-beurteilung.evidence.md#reference-6). Darüber hinaus muss die Facharbeit den allgemeinen formalen Vorgaben von Agogis entsprechen. Massgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB (Kapitel «Berufliche Schweigepflicht»), die Promotionsordnung des jeweiligen Studiengangs, die Richtlinien für schriftliche Facharbeiten sowie der Leitfaden zum Umgang mit KI-basierten Tools [(Ref 7)](./page_05_formale-vorgaben-und-beurteilung.evidence.md#reference-7). Die Beurteilung der Facharbeit erfolgt durch eine Fachperson, die in keiner Befangenheit zu den Studierenden steht. Die Bewertung ist kriteriengeleitet und wird anhand von Punkten vorgenommen; es gilt das Merkblatt zum Umgang mit Befangenheiten [(Ref 3)](./page_05_formale-vorgaben-und-beurteilung.evidence.md#reference-3). Die Facharbeit gilt als bestanden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und bei den inhaltlichen wie auch den formalen Kriterien jeweils mindestens zwei Drittel der maximalen Punktzahl erreicht werden. Der Umgang mit der beruflichen Schweigepflicht muss in der Einleitung korrekt deklariert und in der gesamten Arbeit konsequent umgesetzt sein — andernfalls wird eine Auflage erteilt [(Ref 4)](./page_05_formale-vorgaben-und-beurteilung.evidence.md#reference-4). Ebenso wird ein transparenter Umgang mit sämtlichen Quellen und Hilfsmitteln verlangt: Es muss klar ersichtlich sein, was übernommene Gedanken und was Eigenleistung ist. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Auflage [(Ref 8)](./page_05_formale-vorgaben-und-beurteilung.evidence.md#reference-8). Bei Plagiaten kann die Schule disziplinarische Massnahmen ergreifen. Ausdrücklich untersagt ist auch das Selbstplagiat — das wiederholte Einreichen identischer oder in wesentlichen Teilen gleicher eigener Arbeiten oder Textpassagen ohne korrekte Kennzeichnung und ohne explizite Genehmigung. Ein Selbstplagiat wird als Täuschung gewertet und kann disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen [(Ref 5)](./page_05_formale-vorgaben-und-beurteilung.evidence.md#reference-5).