verbunden sind, wo Motivation vorhanden und Veränderungsenergie spürbar ist. Zugleich gilt es die bislang erarbeiteten Erkenntnisse aus der Fallbearbeitung zu nutzen und ins Gespräch einzubringen. In einem guten Zielfindungsgespräch findet eine wiederholte Pendelbewegung statt (vgl. Abb. 24). Abb. 24: Zielfindungsprozess als Pendelbewegung Der Blick geht zurück zu den zu Beginn der gemeinsamen Arbeit formulierten Anliegen und den aufgespürten Ressourcen (Situationserfassung), auf Fallthematik und Arbeitshypothese (Ergebnisse von Analyse und Diagnose) – dann richtet er sich in die Zukunft, erforscht, welche Veränderungen bedeutsam sind für einen Klienten, was er erreichen möchte – dann werden wieder die analytisch-diagnostischen Erkenntnisse vergegenwärtigt (was es unbedingt zu berücksichtigen gilt, damit sich ein negatives Muster nicht wiederholt). Eine mögliche Hürde kann in der Uneinigkeit innerhalb eines Klientensystems liegen, wenn unterschiedliche Zielvorstellungen vorhanden sind. Dabei stellt sich oft heraus, dass jeder vom anderen oder vom Umfeld eine Änderung erwartet anstatt von sich selbst. Auch Fachkräfte neigen dazu, von den Klientinnen Änderungen zu erwarten. Der Zielfindungsprozess ist demnach so zu gestalten, dass sich alle beteiligen und ihre Perspektive einbringen können und sich darüber verständigen, wer oder was sich verändern soll (vgl. von Spiegel 2013:172). Diese Verständigung kann aufwändig sein; sie bildet aber eine Basis für alle weiteren Aushandlungen, wenn es um die Interventionsplanung geht. Dabei sind u. a. zu berücksichtigen: • Grad der Involviertheit und Positionierung der beteiligten Fachleute, • Art der Machtverhältnisse unter den Beteiligten, • Durchsetzungsvermögen der Beteiligten, • Bereitschaft zum Aushandeln versus Beharren auf eigenen Vorstellungen, • Vorstellung von Gleichberechtigung versus hierarchisches Denken, • verhandelbare Positionen versus nicht verhandelbare Werte und Normen, • unterschiedliche kulturelle Formen des Aushandelns (vgl. Schwabe 2019:278 ff.).