Verfügen über Fachwissen nicht ausreicht, um den immer komplexer werdenden Aufgabenstellungen der modernen Arbeitswelt zu genügen. In der Folge richtete sich das Augenmerk vermehrt auf die Erlangung von überfachlichen, prozessorientierten Qualifikationen, die mit dem Begriff Schlüsselqualifikationen bezeichnet wurden. Gemeint sind damit Fähigkeiten, Lern-, Arbeits- und Kommunikationsprozesse auf der Grundlage von erworbenem fachspezifischem Wissen zu gestalten. Sie ermöglichen den Absolventinnen einer Berufsbildung, die ständig wechselnden Anforderungen in einem bestimmten Berufsfeld adäquat meistern zu können (vgl. Landwehr/Müller 2006:25). Der Fokus richtete sich in der Ausbildung darauf, einerseits Fachwissen zu vermitteln und gleichzeitig die Ausbildung von Fähigkeiten zu fördern, die in der Arbeitswelt auch tatsächlich eingesetzt und umgesetzt werden konnten. Im Fachdiskurs ersetzte man den Begriff Fähigkeit durch denjenigen der Kompetenz und meint damit Fähigkeiten, die auf der Grundlage einer fachspezifischen Wissensbasis genutzt werden, um berufliche Anforderungen angemessen zu bewältigen. In der Bologna Bildungsreform wird in den 1990er Jahren von Employability (Berufsbefähigung) gesprochen und postuliert, die Studiengänge auf den Erwerb von Kompetenzen auszurichten. Dies veränderte die Aufbereitung und Vermittlung des Lehrstoffs (Methodik und Didaktik) an Schulen und Universitäten. Richtete sich der Fokus in früherer Zeit auf Lehrpläne und Lerninhalte (learning inputs) und auf die Art der Vermittlung, interessieren nun vielmehr die Lernergebnisse: Kenntnisse, Fertigkeiten und Handlungspotentiale (learning outcomes). In der Folge erfuhr der Kompetenzbegriff eine inflationäre Verbreitung: Es wurde und wird fast überall in der Arbeitswelt von Kompetenzen gesprochen; diese werden aber oft gleich gesetzt mit (Handlungs-)Fähigkeiten, Fertigkeiten oder dem Verfügen über Wissensbestände. 2006 schuf die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen ›Europäischen Qualifikationsrahmen‹ (European Qualification Framework), in dem Kompetenz wie folgt definiert wird: Kompetenz ist »die nachgewiesene Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten, sowie persönliche, soziale und/oder methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und/oder persönliche Entwicklung zu nutzen« (EU 2006:17 f. zit. in Erpenbeck/Rosenstiel 2007:XIV). Diese Begriffsdefinition führt im Fachdiskurs den Aspekt der Situations- und Aufgabenbezogenheit ein. Sie lässt immer noch einen großen Interpretationsspielraum zu, weist aber im Kern darauf hin, dass es sich bei diesem Kompetenzverständnis um die Selbstorganisationsfähigkeit in verschiedenen Bereichen handelt. Die Studierenden bringen Fähigkeiten selbstorganisiert hervor und wenden diese unter Nutzung situations- und aufgabenspezifischen Wissens bezogen auf die Handlungserfordernisse beruflicher Praxis an. Hof (2002) geht davon aus, Kompetenz nicht nur als Befähigung zu betrachten, sondern diese in Bezug auf die Umsetzung im Praxisfeld zu setzen. Sie spricht in diesem Zusammenhang von Performanz und meint damit die Art und Weise, wie Professionelle ihre Kompetenzen in der praktischen Tätigkeit umsetzen. Damit wird klar, dass auf der Basis von Wissensbeständen, die am Lernort Hochschule angeeignet werden, Kompetenzaspekte nur im jeweiligen Praxisfeld erworben werden können, indem eigenständige Übersetzungsund Modifikationsleistungen zu erbringen sind, die dem spezifischen