Hochuli Freund 31.7.17 S. 246 Teil 3 Fallarbeit mit KPG • systemische Suchttherapie, • differenzierte suchtspezifische Selbsthilfekonzepte, • Meditationstechniken sowie • systemische Paar- und Familientherapie. Vor dem Hintergrund eines humanistischen Menschenbilds werden Krisen als Chancen zur Weiterentwicklung betrachtet. Um eine erfolgreiche berufliche und soziale Reintegration zu ermöglichen, werden auch eine sozialdienstliche Begleitung sowie eine umfassende Nachbetreuung angeboten. Weiter beinhaltet das Konzept der Suchttherapie ein detailliertes und ausdifferenziertes Regelwerk, damit die Klientinnen und Klienten sich auf die Aufarbeitung und Genesung ihres Suchtproblems konzentrieren können. Als wichtigste Grundregeln gelten die Abstinenz von Drogen, Alkohol und Medikamenten während des ganzen Aufenthaltes sowie keine körperliche und verbale Gewaltandrohung oder -anwendung. Die Organisation arbeitet nicht nach Kooperativer Prozessgestaltung (KPG). Einzelne Abläufe und Methoden lassen sich zwar gut denjenigen des KPG-Modells zuordnen, jedoch sind in der Organisation nur wenige Hilfsmittel zur Strukturierung der sozialpädagogischen oder sozialarbeiterischen Begleitung vorhanden. 1.2 Begründung der Fallauswahl Im ausgewählten Fall geht es um den männlichen Klienten R. Er ist 44 Jahre alt, verheiratet und Vater eines 3-jährigen Sohnes. Die Beziehung zu seiner Frau ist aktuell mit vielen Schwierigkeiten verbunden, was dazu führt, dass R. in Bezug auf die Kinderbetreuung sehr gefordert ist. R. ist seit ca. 27 Monaten in der Organisation in Therapie – dies ist überdurchschnittlich lang und hängt damit zusammen, dass R. eine offene Kostengutsprache erhalten hat. Er ist freiwillig ins Therapiezentrum eingetreten auf Grund einer schweren langjährigen Sucht- und Deliktgeschichte. R. befindet sich im letzten Abschnitt seiner Therapie, in der Integrationsphase. R. wohnt zusammen mit zwei anderen Klienten in der sog. Integrationswohnung, welche sich ca. 40 Minuten vom Therapiezentrum befindet. Er erhält keine therapeutische Begleitung mehr innerhalb der Organisation, nimmt jedoch wöchentliche Gespräche mit einem externen Psychotherapeuten wahr. Bei ihm steht momentan die berufliche Integration im Vordergrund. R. hat keine abgeschlossene Berufslehre. Wegen eines Rückenleidens und den Folgen seiner Suchterkrankung bezieht er derzeit eine volle Invaliditätsrente. Sein berufliches Ziel ist es, an der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik zu studieren. Dazu gilt es, verschiedene Strategien auszuloten, u. a. solche mit und ohne Unterstützung der Invalidenversicherung (IV). Aktuell befindet sich R. sowohl in einem Prozess der IV zwecks beruflicher Massnahmen als auch in einer Beratung beim Berufsinformationszentrum (BIZ). Er hat in dieser Schlussphase seiner Therapie einen sehr individuellen Wochenplan. Um 246