Um die Situation in einem Fall angemessen erfassen zu können, sollen Professionelle der Sozialen Arbeit über die nachfolgenden Kompetenzen verfügen: • die Aufträge in einem Fall eruieren und klären können • einen fallangemessenen Realitätsausschnitt wählen können: wissen, welche Informationen in einem Fall wichtig sind und welche eine Sozialarbeiterin nicht erheben muss, wo die Grenzen der eigenen Zuständigkeit liegen und die Privatsphäre einer Klientin respektiert werden soll • Erfassungsmethoden kennen und falladäquat anwenden können • einen ressourcenorientierten Zugang realisieren können • die soziale Dimension eines Falles erkennen können (d. h. Informationen zur Person und zu ihren Lebensumständen und ihrer sozialen Integration erfassen) • unterscheiden können zwischen Fakten und Geschichten, zwischen beschreiben und bewerten; eigene automatisierte Bewertungen erkennen und zurückstellen können • die Kooperation mit Klientinnen initiieren und eine Arbeitsbeziehung aufbauen können • relevante Daten strukturiert und prägnant dokumentieren können