# Beschreibung und nachzuweisende Kompetenzen Der Promotionswirksame Kompetenznachweis Exemplarische Prozessgestaltung (EPG) ist die zentrale schriftliche Prüfungsleistung im Rahmen der Studiengänge [Regel-HF 25 und HF Flex im Studienjahr 25/26 mit Abgabetermin 29.06.2026](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-6). Es handelt sich um eine [schriftliche Facharbeit, die von den Studierenden in Einzelarbeit geleistet wird](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-1). Im Kern weisen die Studierenden die Kompetenz nach, [vorgegebene Elemente einer «kooperativen Prozessgestaltung» in der eigenen Praxisorganisation mit einem begleiteten / betreuten Menschen oder einer Gruppe exemplarisch anzuwenden, einen kooperativen sozialpädagogischen / kindheitspädagogischen Begleitprozess zu initiieren und diesen schriftlich zu dokumentieren](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-2). Die EPG verknüpft damit theoretisches Wissen unmittelbar mit der Berufspraxis. Die Ausführungsbestimmungen definieren [im Detail](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-7) elf Teilkompetenzen, die in der Facharbeit nachgewiesen werden müssen. Diese lassen sich in vier Bereiche gliedern: **Methodisch-konzeptionelle Grundlagen:** Die Studierenden sollen [passende Konzepte, Methoden, Techniken für die kooperative Prozessgestaltung kennen und auf die einzelnen Prozessschritte adaptieren](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-3). Ebenso wird erwartet, alle Prozessschritte kooperativ zu gestalten und die Kompetenzen der begleiteten Menschen nutzbringend einzubringen. Besonders hervorgehoben wird dabei, [inter- und intraprofessionelle Kooperation sowie Zirkularität als zentrale Elemente der Prozessgestaltung zu verstehen](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-8). **Situationserfassung und Analyse:** Eine weitere Schlüsselkompetenz besteht darin, [eine Situationserfassung auftragsbezogen, methodengeleitet und unter Einbezug der Perspektive der Betroffenen und Beteiligten zu erstellen](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-4) und auf dieser Grundlage eine gezielte Datenerhebung vorzunehmen sowie eine präzisierte Fallthematik zu bestimmen. **Diagnose, Zielsetzung und Interventionsplanung:** Die Studierenden sollen [eine soziale Diagnose erstellen, daraus eine handlungsleitende Arbeitshypothese ableiten](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-5), Ziele fachgeleitet und in Kooperation mit begleiteten Menschen entwickeln und eine Interventionsplanung erstellen, die handlungsleitende Konzepte als Orientierung nutzt und die Perspektive der Betroffenen und Beteiligten einbezieht. **Reflexion und Dokumentation:** Abschliessend wird verlangt, [den Begleitprozess fachlich auszuwerten und Konsequenzen abzuleiten](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-9) (fachliche Reflexion) sowie [den Begleitprozess systematisch und nachvollziehbar unter Einhaltung formaler Vorgaben in Form einer Facharbeit zu dokumentieren](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-10). Insgesamt bildet das Kompetenzprofil die gesamte methodische Handlungskette der kooperativen Prozessgestaltung ab — von der ersten Situationserfassung über analytische und diagnostische Schritte bis hin zur Interventionsplanung, Reflexion und Dokumentation.