Hochuli Freund 31.7.17 S. 133 KPG im Eingliederungsmanagement leicht angeordnet hat? Diese Aufträge setzen den Rahmen für die Fallarbeit insgesamt und sie grenzen auch die Situationserfassung ein. Gerade weil die Soziale Arbeit allgemein geprägt ist durch eine »diffuse Allzuständigkeit« (Galuske 2013:37) für eine grosse Bandbreite möglicher Problemen, ist die spezifische Zuständigkeit, sind die Aufgaben in einem Fall immer genau zu klären: »Was faktisch Gegenstand der Bearbeitung wird, konkretisiert sich im situativen und institutionellen Kontext der Fallbearbeitung und ist nicht zuletzt ein Produkt der Aushandlung zwischen SozialpädagogInnen und KlientInnen.« (Ebd.:38) Die Soziale Arbeit zeichnet sich aus durch einen grundsätzlich ressourcenorientierten und ganzheitlichen, lebensweltorientierten Zugang, bei dem nicht nur ein aktuell präsentiertes Problem fokussiert wird, sondern ein Mensch in seiner gesamten Lebenssituation und seiner Biografie in den Blick genommen wird und alle vorhandenen Ressourcen aufgespürt werden. Nun ist dieser prinzipiell ganzheitliche und umfassende Zugang im konkreten Fall nicht nur aus Zeitgründen unmöglich, er ist auch aus professionsethischer Sicht unangemessen. Denn der ganzheitliche Zugang hat laut Müller ein Doppelgesicht: Er ermöglicht zunächst, dass die Komplexität der belastenden Lebenslagen überhaupt sichtbar werden kann; Kehrseite allerdings sind eine geringe Transparenz für den Klienten, welche Leistungen er erwarten kann, sowie die Gefahr eines totalitären, weil prinzipiell grenzenlosen Zugriffs (Müller 1991:112). Eine Einschränkung des Realitätsausschnittes bei der Situationserfassung ist demnach unabdingbar. Eine professionelle Haltung bei der Situationserfassung zeichnet sich aus durch die Bewusstheit, dass lediglich ein kleiner Ausschnitt der komplexen Lebenswirklichkeit eines Menschen erfasst und fokussiert werden kann, sowie durch das Bemühen, zugleich die Lebenswirklichkeit insgesamt zu erahnen. In den Arbeitsfeldern des Eingliederungsmanagements gilt es sicherlich zunächst Daten und Fakten zu erfassen zu einer Person und ihrer Situation hinsichtlich Erwerbsintegration (objektive Daten wie Alter und Geschlecht, biografische Verlaufsdaten zu Ausbildung und Arbeitsverhältnissen, Qualifikationen, aktuelle Arbeitssituation und Ähnliches). In manchen Organisationen bestehen Instrumente (Leitfaden, Erfassungsbogen etc.), die vorgeben, welche Daten erfasst und dokumentiert werden sollen. Der organisationsbezogene Auftrag grenzt den zu erfassenden Realitätsausschnitt zunächst ein auf den Lebensbereich Erwerbsarbeit. Welche weiteren Daten relevant sind, ob beispielsweise auch die familiäre und soziale Situation eruiert werden sollen, welche individuellen und vielleicht auch familiären Krankheitsdaten relevant sind etc., das ist abhängig vom klientenbezogenen Auftrag (und kann sich im Verlaufe einer Beratung oder Begleitung auch ändern). Wichtig ist sicherlich auch, ob das Thema – sei es Krankheit, Überforderung(-sgefühl), (drohender) Ausschluss etc. – erstmalig auftritt oder ob das eine neue Schlaufe in einer vielleicht schon mehrjährigen Geschichte ist. Im Verlaufe einer Beratung/Begleitung kann der Realitätsausschnitt auch verändert werden, weitere Themen und Lebensbereiche kommen hinzu (z. B. Familiensituation mit Suchtthematik) oder ein Thema kristallisiert sich heraus und wird dann noch genau untersucht (z. B.: »In wel133