Kooperation zu erreichen. Konstellationen Die Tatsache der sog. diffusen Allzuständigkeit der Sozialen Arbeit kann aber auch positiv gewendet werden. Sie erfordere in besonderem Masse die Fähigkeit »mit zahlreichen Organisationen und Berufen zu kooperieren, um entsprechend ganzheitliche Problemlösungen zu initiieren und zu koordinieren« (Heiner 2010:472). Die Soziale Arbeit hat ein großes Interesse an der Kooperation mit anderen Professionen und kann Prozesse der fallbezogenen Zusammenarbeit initiieren und koordinieren. Auf diese Koordinationsaufgabe bezieht sich das Konzept des Case-Managements (vgl. u. a. Neuffer 2013, Wendt 1991). Im Konzept der systemorientierten Sozialpädagogik wird sie als Teil der Aufgabe Systemvernetzung bezeichnet (vgl. Simmen et al. 2008:65). Diese Koordinationsaufgabe ist insbesondere in den Fällen wichtig, in denen viele unterschiedliche Organisationen und Personen involviert sind (z. B. Schulsozialarbeiter, Lehrerin, schulpsychologischer Dienst, sozialpädagogische Familienbegleitung, Erziehungsberatungsstelle, Suchtberatung etc.). Die Koordinierungsfunktion der Sozialen Arbeit kann als Aufgabe gesehen werden, die sich die Soziale Arbeit selbst zuweist. Bei komplexeren multiprofessionellen Kooperationsbeziehungen sind gemäß Heiner (2010:473) drei Konstellationen der Zusammenarbeit denkbar, die sich vor allem hinsichtlich Kontinuität, aber auch in der Intensität unterscheiden: • Kontinuierliche Zusammenarbeit mit Fachkräften innerhalb oder außerhalb der Organisation, wobei deren Status höher sein kann (z. B. bei Ärztinnen, insbesondere dann, wenn sie die Leitungsfunktion innerhalb einer hierarchisch strukturierten Organisation des Gesundheitswesens innehaben) oder aber gleichrangig (z. B. beim Case-Management). • Kurzfristige punktuelle Kooperation mit unterschiedlichsten Berufsgruppen und die Vermittlung an Leistungserbringer außerhalb der eigenen Organisation, ohne dass eine kontinuierliche fallbegleitende Abstimmung notwendig ist (z. B. Lehrerin, Rechtsanwalt, Verwaltungsbeamte der Agentur für Arbeit [BRD] bzw. der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV [CH]). • Dauerhafte, aber inhaltlich sehr begrenzte Zusammenarbeit mit Berufen, die als externe, z. T. als zahlende Auftraggeber Aufgaben an die Soziale Arbeit delegieren (z. B. gesetzliche Betreuung/Beistandschaft) (vgl. Heiner 2010:473). Eine andere Unterscheidung bezieht sich stärker auf die Intensität von Zusammenarbeit und fachlichem Austausch. Hochuli Freund/Amstutz (2019:117–123) fassen die verschiedenen Varianten – u. a. mit Rückgriff auf Obrecht 2015 – folgendermaßen zusammen: • Eine asymmetrisch-komplementäre Kooperation beruht auf einer klaren Aufgabenteilung zwischen Professionen und Berufsgruppen. Eine Profession ist primär zuständig für einen Fall. Sie bearbeitet ihn auf der Grundlage ihres professionsspezifischen Wissens und erteilt anderen