Sichtweisen und Einschätzungen verschiedener Beteiligter in einem Fall erfasst werden. Die Auslegeordnung kann aber auch mit Hilfe eines (teil-)standardisierten Analyseinstruments geschehen, in dem entlang vorgegebener Kategorien – die sich meist auf verschiedene Lebensbereiche beziehen – Bewertungen vorgenommen werden (z. B. zu Ressourcen und Schwierigkeiten). Grundsätzlich bezieht sich jede dieser Analysemethoden darauf, die Probleme und Risiken in einem Fall herauszuarbeiten wie auch die Ressourcen zu erkennen und festzuhalten und danach den weiteren Bedarf – an Erklärung/Diagnose oder aber Intervention – zu ermitteln. Sowohl bei Erhebung der Probleme und Risiken wie auch der Ressourcen kommen das Menschenbild und die übergeordnete Zielsetzung der Sozialen Arbeit zum Tragen ( Kap. 2.2.2 und Kap. 4.1.3): Stets wird nach individuellen und sozialen Risiken und eben solchen Ressourcen gesucht. Wie bereits in der Situationserfassung wird also auch bei der Analyse die soziale Dimension berücksichtigt, indem Informationen zu Lebenslage und sozialer Integration erfasst werden. Losgelöst von einer spezifischen Methode können bei einer Analyse auch offene Analysefragen genutzt werden, mit denen eruiert wird, was denn in einem konkreten Fall für einzelne Beteiligte von Bedeutung ist, was bekannt und was unklar ist, was einfach und was schwierig etc.. Wenn Fall bezogen solche klärenden Unterscheidungen getroffen und Fragen formuliert und danach untersucht werden, sprechen wir von Analyse in einem weiten Sinne und in offener Form ( Kap. 9.6.3). Im Konzept Kooperative Prozessgestaltung gilt es als methodischer Standard, dass Analysemethoden für beide Kooperationsebenen genutzt werden. Es braucht geeignete Analysemethoden, um die Beurteilung der Situation und die Selbsteinschätzung eines/der Klienten einzuholen. Dies ist zugleich eine gute Möglichkeit, einen noch wenig motivierten Klienten für die Kooperation zu gewinnen. Erforderlich sind aber auch methodische Möglichkeiten für die fachliche Einschätzung: Sei es dafür, dass eine fallführende Sozialarbeiterin eine Beurteilung vornimmt (z. B. Anspruchsberechtigung hinsichtlich Sozialhilfe), sei es, dass in einem – intra- oder interprofessionellen – Team aus den je individuellen Beobachtungen während der Situationserfassung gemeinsam herausgearbeitet wird, welche Fähigkeiten/Ressourcen und welche Schwierigkeiten sich zeigen und wo es Handlungsbedarf gibt. Je nach institutionellem Kontext und nach Komplexitätsgrad eines Falles hat die Analyse eher einen Fokus auf Erkenntnisse als Basis für eine Diagnose oder eher auf Intervention. Wir werden zudem im Verlaufe des Kapitels zeigen, dass manche Analysemethoden besonders geeignet sind für den Einsatz in bestimmten Praxisfeldern oder -organisationen. Für verschiedene Handlungsfelder wurden übergreifende Konzepte oder spezifische Analyseinstrumente entwickelt, wie z. B. die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO (2001) für den Bereich der Behindertenhilfe oder das multiaxiale Diagnosesystem (Jacob/Wahlen 2007) für die Jugendhilfe. Wir werden in unserem Lehrbuch auf solche praxisfeldspezifischen Konzepte und Methoden aus Platzgründen nicht weiter eingehen (und verweisen interessierte Leserinnen stattdessen auf Buttner et al. 2020).