# Autonomieförderung durch systemische Fallbearbeitung – KPG in der Spitalsozialarbeit *Noemi Burgener* | **Seiten:** 272–291 | **Zeilen:** 3797–3995 Noemi Burgener dokumentierte diese Fallbearbeitung während eines halbjährigen Praktikums in der Spitalsozialarbeit einer psychosomatischen Klinik (PSOMA). Strukturiert nach KPG, lag der Fokus auf Situationserfassung, Analyse und Diagnose; Zielsetzung und Interventionen wurden anschliessend von anderen Professionellen weitergeführt. In drei Monaten fanden fünf Beratungsgespräche statt ([S. 272](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-1)). ## Kontext und Auftrag Die Sozialberatung ist interprofessionell eingebettet: intern kooperiert sie mit Medizin, Psychologie und Pflege, extern mit Stellen wie Arbeits- und Wohnintegration. Neben einer effizienten Arbeitsweise gilt es, die Autonomie und die Ressourcen der Klientel zu achten und zu fördern ([S. 273](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-11)). Als Professionsauftrag definiert Burgener die Autonomieförderung und Ressourcenaktivierung, als Organisationsauftrag die Reintegration psychisch erkrankter Menschen in Sozialleben, Arbeit und Gesundheit ([S. 273](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-12)). Die Sozialberatung arbeitet ohne festgelegtes Konzept; für diesen Fall wird KPG eingesetzt, ergänzt durch das bio-psycho-soziale Paradigma nach Engel, das physiologische, psychische und soziale Faktoren in ihrem Wechselspiel betrachtet. ## Interprofessionelles Standortgespräch Nach einem Monat in der Klinik wird die 55-jährige Frau G. beim interdisziplinären Standortgespräch zum Fall für die Sozialberatung erklärt. Gruppentherapeutin, Pflege und Psychiater tauschen Einschätzungen aus: Frau G. zeige grosse Bedürftigkeit nach Zuwendung, sei emotional schnell überflutet und habe etwas Distanzloses; ihre Introspektionsfähigkeit sei schwierig ([S. 274](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-2)). Die schwierige Wohnsituation mit dem alkoholkranken Ehemann sowie die finanziellen Verhältnisse — IV-Rente mit Ergänzungsleistungen, finanzielle Unterstützung vom Ehemann, ein gemeinsam mit dem Sozialamt verwaltetes Konto — werden als zentrale Themen identifiziert ([S. 275](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-3)). Der Psychiater beauftragt die Sozialberatung, die Wohnsituation gemeinsam mit Frau G. zu bearbeiten; Frau G. selbst wünscht sich Informationen zu alternativen Wohnformen und stimmt den Einschätzungen der Professionellen im Allgemeinen zu. ## Situationserfassung Für diesen KPG-Schritt ist die Kooperation mit der Klientin unabdingbar — der Klient ist Experte seiner Situation und steuert die weitere Fallbearbeitung ([S. 276](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-13)). Im freiwilligen Beratungskontext ermöglicht eine starke Aushandlungs- und Beteiligungsorientierung die dezidierte Förderung der Eigenverantwortung; dies kann die Patientin anregen, nach Abschluss der Beratung besprochene Inhalte eigenverantwortlich umzusetzen. Im Erkundungsgespräch entsteht ein systemisches Bild der Lebenslage und Lebenswelt, strukturiert nach den Themenfeldern Wohnen, Familie, Finanzen, Arbeit/Freizeit und Gesundheit. Frau G. wohnt allein mit Hund und Katze; ihr getrennt lebender Ehemann wohnt vorübergehend bei ihr, was sie belastet — sie ist hin- und hergerissen zwischen dem Wunsch, nach Hause zu gehen, und dem, in der Klinik zu bleiben ([S. 277](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-4)). Die Familie ist durchgehend geprägt durch Alkoholabhängigkeit: Vater, Ehemann und viele Freundinnen sind betroffen. Frau G. hat keine Ausbildung, bezieht eine IV-Dreiviertelrente und ging vor dem Klinikeintritt keiner Beschäftigung nach; in der Klinik entdeckte sie Stricken, Malen und Lesen als erfüllende Tätigkeiten ([S. 275](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-3)). Gesundheitlich ist sie adipös, leidet an chronischen Rückenschmerzen und ist rasch müde, was die Umsetzung ihrer Ideen häufig erschwert. ## Analyse Im KPG-Schritt der Analyse werden die Informationen der Situationserfassung mit themenbezogenen Einschätzungen erweitert, dann bewertet und fokussiert, um die Fallthematik herauszuarbeiten ([S. 278](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-5)). Ein gemeinsam mit Frau G. erstellter Zeitstrahl macht wichtige Lebensstationen seit ihrer Geburt sichtbar und soll sie ermutigen, auf das bisher Geleistete stolz zu sein und Motivation zur Veränderung zu gewinnen. Die systemische Denkfigur (SDF) nach Geiser ordnet Ressourcen und Probleme in einen Zusammenhang und wird Frau G. im dritten Gespräch vorgestellt und erläutert ([Abb. SDF](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-6)). Auffällig ist die Konzentration auf ein kleines soziales Umfeld mit einseitigen Beziehungen zu Alkoholikern; Frau G. hat kaum neue Impulse von aussen und orientiert sich am Bekannten. Sie hat beschränkte Möglichkeiten durch beschränkte Ressourcen in Ue, was ihr geringes Selbstbewusstsein erklären könnte; das Helfen für andere dient als Ersatz für Bestätigung und Wirksamkeitserleben ([S. 282](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-7)). Die Fallthematik wird definiert als: eine «55-jährige Frau mit ungleichen Beziehungen, in die sie mehr investiert als zurückbekommt, die sich mehr Unabhängigkeit wünscht, kombiniert mit professioneller Unterstützung» ([S. 280](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-14)). ## Diagnose Auf Grundlage der Fallthematik werden durch theoriegeleitete Überlegungen Hinweise für hilfreiche Interventionen gesucht. Mittels Bindungstheorie nach Bowlby/Ainsworth wird ein unsicher-ambivalentes Bindungsmuster herausgearbeitet: Der alkoholkranke, gewaltbereite Vater und eine wenig verfügbare Mutter prägten ein starkes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und eine eher passive, hilflose Haltung; das erlernte Bindungsverhalten erschwert das Erkunden neuer Tätigkeitsfelder und führt zu passiver, abwartender Beziehungsgestaltung ([S. 282](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-7)). Ergänzend beleuchtet das Konzept der Co-Abhängigkeit nach Flassbeck, wie Frau G. ein übermässiges Bedürfnis entwickelt hat, anderen — meist schwächeren, oft abhängigen — Personen zu helfen; dieses Verhalten hat sie durch das Vorleben der Beziehung ihrer Eltern gelernt und gegenüber ihrem Mann weiterhin angewandt ([S. 284](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-8)). Ihre persönlichen Ressourcen wie Freundlichkeit, Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft werden in diesen Beziehungen zugunsten des Suchtkonsums missbraucht; jahrelange Enttäuschungen haben tiefe Selbstzweifel hinterlassen. Die handlungsleitende Arbeitshypothese lautet: Wenn Frau G. stabile Beziehungen aufbauen kann, in denen sie über ihr Erleben als Mitbetroffene von Alkoholabhängigkeit sprechen und neue Verhaltensmuster erlernen kann, erfährt sie, dass erfüllende gleichwertige Beziehungen möglich sind und ihre persönlichen Eigenschaften eine Ressource darstellen, mit denen sie sich neue Freiräume schaffen kann ([S. 284](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-15)). ## Ziele, Interventionen und Evaluation Frau G. formuliert eigenständig übergeordnete Ziele: Klärung der Wohnsituation, regelmässige professionelle Unterstützung und Weiterführung der neu entdeckten Freizeitbeschäftigungen. Die Erkenntnisse aus Analyse und Diagnose werden ihr nicht direkt mitgeteilt; stattdessen werden ihre autonomen Wünsche nach einem anderen Leben nach dem Klinikaustritt gestärkt ([S. 272](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-1)). Beim fünften Gespräch kurz vor Klinikaustritt zeigt sich, dass Frau G. konkrete Schritte umgesetzt hat: psychiatrische Pflege zweimal wöchentlich, ein Psychiater am Wohnort, eine beantragte Beistandschaft und ein Brief an den Ehemann mit der Bitte, auszuziehen ([S. 285](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-9)). Die Evaluation bestätigt, dass der professionsbezogene Auftrag der Autonomieförderung umgesetzt wurde und die Klientin als Expertin ihres Lebens geschätzt wurde. Als Folgerung für die Weiterarbeit wird empfohlen, neben personenzentrierter Arbeit auch das soziale Umfeld — Ehemann, Kinder, Freundinnen — aktiv einzubeziehen, da viele Schwierigkeiten von Frau G. mit ihrem sozialen Umfeld zusammenhängen ([S. 285](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-9)). ## Reflexion und Erkenntnisse Für die Spitalsozialarbeit zeigt sich, dass der freiwillige Kontext den Beziehungsaufbau erleichtert, die kurze Beratungsdauer und mögliche Störungen durch andere Professionelle jedoch Herausforderungen darstellen; interprofessionelle Zuständigkeiten müssen klarer definiert werden ([S. 287](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-10)). Die Ressourcenaktivierung und Autonomieförderung — die «Hilfe zur Selbsthilfe» — erweist sich als besonders passend: Die Klientel erhält Werkzeuge, die auch nach dem Klinikaustritt wirksam bleiben. Die KPG-Methodik kann mit ganz unterschiedlichen Methoden ausgeführt werden; der ausführliche analytische Teil ermöglichte ein vertieftes Fallverstehen und regte die Klientin zu selbständigem Handeln, Selbstreflexion und mutigen Schritten an ([S. 274](./section_15_autonomiefoerderung-spitalsozialarbeit.evidence.md#reference-2)). Die gemeinsame Evaluation bildet einen wichtigen Abschluss — die erarbeiteten Informationen, Ziele und Interventionen werden als Ganzes überblickt und beurteilt, woraus neue Perspektiven für die Weiterarbeit entstehen. Eine stärkere interprofessionelle Zusammenarbeit und klarere Definition der Zuständigkeiten könnten zukünftige Fallbearbeitungen zusätzlich bereichern.