Unterstützungsleistung fraglich erscheinen lässt. Interventionsdurchführung schließt eine kontinuierliche kritische Reflexion des eigenen Handelns im Hinblick auf die zugrunde liegende Bewertung und Erhellung des Falls und eine Bewusstmachung von eigenen Orientierungs- und Deutungsmustern ein. 13.3 Person als Arbeitsinstrument In der Interventionsdurchführung ist der Sozialpädagoge als ganze Person in die Arbeitsbeziehung mit Klienten involviert. Er hat die Aufgabe, Einheit von Theorie und Praxis in der Interaktion mit Klienten in und mit seiner Person herzustellen ( Kap. 3.2.5). Im Folgenden werden wir einige Implikationen für den Interventionsprozess skizzieren, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Person des Professionellen sein ›Arbeitsinstrument‹ ist. 13.3.1 Rollenwechsel: Von aktiver Unterstützung hin zu Begleitung Beim dritten Interventionsmodus nach Müller – dem gemeinsamen Handeln – haben wir in Kapitel 12.1 eine Differenzierung vorgeschlagen hinsichtlich Aktivitätsgrad der Professionellen. Die Unterscheidung zwischen gemeinsamem Handeln mit hohem Aktivitätsanteil der Sozialpädagogin und punktuellem, bedarfsbezogenem Unterstützen der Eigenaktivität eines Klienten(systems) ist jedoch nicht als bipolare Unterteilung zu verstehen, sondern vielmehr als Kontinuum eines allmählichen Rollenwechsels, das im Selbstverständnis der Sozialpädagogin verankert ist ( Kap. 6.2.2) und jeweils fallbezogen ausgestaltet sein will. Insbesondere dann, wenn die Arbeitsbeziehung nicht auf Initiative der Klientin entstanden, sondern durch Dritte begründet worden ist (z. B. durch eine Platzierung in einer stationären Einrichtung, der die Klientin nur halbherzig zugestimmt hat), hat die Sozialpädagogin anfangs die Rolle der Initiatorin und Motivatorin inne: Sie sucht den Kontakt, formuliert für sich Unterstützungsziele, plant und lädt zu gemeinsamen Aktivitäten ein, stellt die eigene Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis, sie versucht das Interesse der Klientin an einer Zusammenarbeit zu wecken und ihre Veränderungsmotivation zu stärken. Der Sozialpädagoge hat eine aktive Rolle, er handelt manchmal stellvertretend für die Klientin (was Oevermann 1979, 1981, 2011 zum Begriff der ›stellvertretenden Krisenbewältigung‹ verallgemeinert hat) und übernimmt bei Bedarf auch Aufgaben, die eigentlich solche der Klientin sind. Hier ist neben der Fähigkeit der Einnahme einer aktiven Rolle manchmal auch diejenige zum Handeln unabhängig von Akzeptanz durch die Klientin gefragt. Dies gilt insbesondere für den Interventionsmodus des Eingriffshandelns. Aber auch der zweite Interventionsmodus – Klienten Angebote zu machen ( Kap. 12.1) – erfordert die Fähigkeit, akzeptieren zu können, dass ein Angebot nicht angenommen wird. Diese Situation gilt es zu nutzen für einen