dass die professionelle Arbeitsbeziehung nicht nur personenorientiert ist – im Sinne einer ›guten‹ Zusammenarbeit zwischen Klient und Sozialarbeiter –, sondern auch aufgabenorientiert, im Sinne einer strategischen Ausrichtung auf ein Ziel ( Kap. 5.1.1). Wenn diese Arbeitsprinzipien umgesetzt werden, sollen daraus – so hat es Schäfter in einem analytischen Zugang idealtypisch herausgearbeitet – die folgenden vier Wirkungen auf die Arbeitsbeziehung entstehen: Wechselseitiges Vertrauen zwischen Fachkraft und Klient, gegenseitiges Verständnis (für die jeweils andere Position), wechselseitige Wertschätzung sowie die gemeinsame Hoffnung, dass eine schwierige Situation sich verbessern und die Lebensqualität steigen kann (vgl. ebd. 101 ff.). In Schäfters detaillierter Analyse von drei Beratungsbeziehungen haben sich vor allem die Prinzipien der Ressourcenorientierung und der reflexiven, kontextbezogenen Zuwendung als wichtig und zugleich als voneinander abhängig erwiesen (vgl. ebd.:290). Einen interessanten Unterschied stellte Schäfter fest im Hinblick auf die Kompetenzpräsentation: Es »zeigte sich, dass Fachkräfte nicht wahrnehmen und auch nicht ausdrücken können, welches Wissen und Können sie in die Beratung einbringen (…) . Dagegen fällt es den KlientInnen leicht, die besonderen Kompetenzen der Fachkräfte z. B. bezogen auf die Fertigkeiten ›Fragen stellen‹ oder ›Verstehen‹ zu benennen« (ebd.:297). Zumindest die befragten Sozialarbeiterinnen waren sich der Aufgabe, den Klienten im Gespräch ihre Kompetenz zu präsentieren, nicht bewusst. Eigene Forschungsergebnisse Die Arbeitsprinzipien-Ergebnisse von Schäfter – insbesondere diejenigen der reflexiven, kontextbezogenen Zuwendung und der Ressourcenorientierung – können wir stützen durch Erkenntnisse aus zwei eigenen Evaluationsstudien (Hochuli Freund/Stotz 2006a, 2006b). Insbesondere bei der vergleichenden Evaluationsstudie im Sozialdienst der Stadt Bern, in der das traditionelle Beratungsangebot von jungen Erwachsenen, die Sozialhilfe beziehen und ein Pilotprojekt einer Beratung durch Spezialistinnen vergleichend evaluiert wurden, konnten wir durch die qualitative Inhaltsanalyse von Interviews mit Klientinnen beider Beratungsangebote herausarbeiten, was von Klienten als hilfreich erlebt wird. Es sind dies: Echtes Interesse der Sozialarbeiterin, Wertschätzung der Person der Klientin und Herausstreichen ihrer Ressourcen, Zuhören, Ernst nehmen von Anliegen, Bedürfnissen und Wünschen, einfühlendes Bemühen der Sozialarbeiterin, den Klienten in seinem Eigensinn und seiner Selbstsicht zu verstehen. Auch das Fachwissen der Sozialarbeiter wurde geschätzt. Außerdem zeigte sich, dass sich eine gute Arbeitsbeziehung dadurch auszeichnet, dass auch Schwierigkeiten angesprochen und Konflikte ausgetragen werden können, ohne dass es zu einem Beziehungsabbruch kommt. Erstaunliche Ergebnisse waren darüber hinaus, dass die fehlende Freiwilligkeit der Beratung aus Sicht der Klienten höchstens anfangs von Bedeutung war, und dass die zeitlichen Ressourcen der Sozialarbeiter – die sich in den beiden evaluierten Beratungsangeboten deutlich unterschieden – kein wesentliches Merkmal einer guten Beratung war, sondern vielmehr die Präsenz des Sozialarbeiters während der zur Verfügung stehenden Zeit. Alle genannten Aspekte können als Merkmale und Aufgaben einer guten Arbeitsbeziehung verstanden werden.