Planerinnen • fassen nach ihm solche Ziele ins Auge, die sie erreichen können und die zugleich so bedeutsam sind, dass sie Energien mobilisieren, • haben bei der Planung stets die zur Verfügung stehenden Mittel im Blick (Zeit, Kompetenzen, Geld), • knüpfen an bereits vorhandene Planungen anderer Prozessteilnehmer an und ermöglichen so Planung mit Konsens in Bezug auf Ziele und Mittel, • visieren ein Fernziel an, bauen in den Planungsprozess Feinziele und Etappen ein, die auch erlauben, das halb erreichte Ziel als Erfolg zu feiern, und sie planen die Möglichkeit zu scheitern bereits aktiv mit ein und wissen im Voraus, was sie dann tun werden, • verfügen über ein doppeltes Steuerungsverständnis, indem sie die Differenz zwischen Ist- und Soll-Zustand immer wieder von beiden Seiten her überprüfen (was getan werden muss für eine Annäherung an den Sollzustand ebenso wie die Angemessenheit des angestrebten SollZustandes) (vgl. ebd.:8 f.). Bei der Kompetenz zu planen bleibt vorerst offen, wie sie mit der Kompetenz zur Kooperation verbunden wird ( Kap. 12.3). Grundsätzlich müssen Professionelle in der Lage sein, Unterstützungsprozesse zu planen im Wissen um die Eigendynamik von Bildungsprozessen und um die Ergebnisoffenheit der Interventionen. Dabei ist es wenig sinnvoll, einen Interventionsplan zu entwickeln, der über einen längeren Zeitraum hinweg bis in Details durchstrukturiert ist. Vielmehr wird ein Interventionskonzept entwickelt, das kontinuierlich konkretisiert wird im Sinne einer rollenden Planung (vgl. u. a. Lüttringhaus/Streich 2007:140 f.). Dabei wird lediglich die erste Interventionsphase geplant, weitere Phasen werden zunächst nur skizziert und erst nach der Zwischenevaluation der ersten Phase fortlaufend weiter spezifiziert. Organisations- und fallbezogene Handlungslogik In vielen Organisationen basiert Interventionsplanung auf standardisierten Prozessabläufen und Phasenmodellen, welche die Arbeit mit Klienten vereinfachen und vereinheitlichen sollen. Zwei Beispiele: In einer Sozialberatung ist der Prozessablauf folgendermaßen definiert. Im Intake werden in einem oder zwei Beratungsgesprächen Problematik, Hilfebedarf und -anspruch geklärt. Anschließend gibt es drei mögliche Interventionsvarianten: Der Klient wird intern an eine der spezifischen Beratungsstellen weiterverwiesen, oder der Fall wird abgeschlossen, weil kein Anspruch besteht, oder er wird an ein anderes Hilfesystem überwiesen. – In einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe besteht ein sog. Stufenplan, welcher den Aufenthalt von Klienten strukturiert. Es werden verschiedene Aufenthaltsphasen unterschieden, die idealtypisch eine bestimmte Zeit umfassen und für die Rechte, Pflichten und vor allem spezifische Verhaltensanforderungen für einen sog. Stufenübertritt definiert sind.