# Beurteilung, Zulassungsvoraussetzungen und Beginn Beurteilungskriterien Die Rückmeldung an die Studierenden erfolgt schriftlich: Sie erhalten die Bewertung «bestanden» oder «nicht bestanden» zusammen mit der erreichten Punktzahl. Zu jedem Beurteilungskriterium wird ein kurzer schriftlicher Kommentar verfasst. Nicht bestandene Facharbeiten können einmal mit einer Auflage überarbeitet werden, wobei die beurteilende Fachperson die Auflage formuliert [(Ref 1)](./page_06_beurteilung-und-zulassung.evidence.md#reference-1). Damit die Facharbeit zur Beurteilung zugelassen wird, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste ist die termingerechte Einreichung: Wird der Abgabetermin nicht eingehalten, gilt der Kompetenznachweis «Exemplarische Prozessgestaltung» als nicht erfüllt, was gleichbedeutend mit der Nichtpromotion ist und zum Abbruch der Ausbildung führt [(Ref 2)](./page_06_beurteilung-und-zulassung.evidence.md#reference-2). Der vorgegebene Umfang darf höchstens um 10 % überschritten werden. Eine EPG mit mehr als 42'900 Zeichen wird nicht zur Beurteilung zugelassen und gilt als nicht bestanden; sie kann am Auflagetermin als Zweitversuch eingereicht werden [(Ref 3)](./page_06_beurteilung-und-zulassung.evidence.md#reference-3). Ferner müssen der Upload auf Moodle (Word- und PDF-Datei) sowie die Hardcopy per A-Post korrekt erfolgen. Die Datei ist nach dem Schema EPG_Klasse_Nachname_Vorname bzw. EPG_HF Flex_Nachname_Vorname zu benennen [(Ref 4)](./page_06_beurteilung-und-zulassung.evidence.md#reference-4). Zusätzlich muss das Formular «Deklaration bezüglich Urheberschaft / Daten-/Persönlichkeitsschutz / Umfang» vollständig und korrekt ausgefüllt sein [(Ref 6)](./page_06_beurteilung-und-zulassung.evidence.md#reference-6). Werden die Voraussetzungen zu Upload, Hardcopy oder Deklarationsformular nicht erfüllt, wird eine Nachfrist von drei Tagen gewährt. Wird innerhalb dieser Frist nachgereicht, ist die Arbeit zur Beurteilung zugelassen. Im Unterlassungsfall wird die EPG nicht zugelassen und der Kompetenznachweis als nicht bestanden bewertet [(Ref 5)](./page_06_beurteilung-und-zulassung.evidence.md#reference-5). Die inhaltlichen Beurteilungskriterien umfassen insgesamt maximal 66 Punkte; bestanden ist der inhaltliche Teil ab 44 Punkten [(Ref 7)](./page_06_beurteilung-und-zulassung.evidence.md#reference-7). Das erste inhaltliche Kriterium betrifft die Einleitung (max. 6 Punkte): Die Aufgabenstellung des PKNW EPG muss dargestellt sein, eine vollständige Kapitelübersicht gegeben und das Ziel der kooperativen Prozessgestaltung formuliert werden [(Ref 8)](./page_06_beurteilung-und-zulassung.evidence.md#reference-8).