Klienten nicht mittels Technologien verändern lassen, sondern Bedingungen zu schaffen, die eine beabsichtigte Entwicklung wahrscheinlicher lassen werden. Die Richtung der Entwicklung ist durch die Individualisierung und Pluralisierung unserer Gesellschaft kontingent geworden. Soziale Arbeit kann nicht (mehr) für sich beanspruchen, allgemeine Zielsetzungen für Klienten festzuschreiben, sondern, wie mehrfach erwähnt, die Autonomie der Lebenspraxis zu achten und mögliche Perspektiven und Ziele mit Klienten auszuhandeln. Für die Methodendiskussion hat diese folgende Bedeutung: Methoden stellen nicht die Möglichkeit dar, bei Klienten eine Verhaltensänderung herbeizuführen oder das Ziel einer Intervention festzulegen, wenn sie nur sehr geschickt angewendet werden. Mit Methoden lässt sich auch nicht die Zielerreichung absichern. Methoden verhelfen aber Professionellen zur »Kontrolle und Handhabung ihrer (unbeabsichtigten Neben-)Wirkungen, ihrer organisatorischen und institutionellen Settings, der Angstreduktion angesichts komplexer Anforderungen sowie der Bearbeitung des Statusund Professionalisierungsproblems« (Galuske 2013:73). Die dargelegte Ambivalenz der Methodisierbarkeit fasst Thiersch (1993) mit dem Begriff der »strukturierten Offenheit«: Einerseits verhelfen Methoden zu einer gewissen Struktur im Handeln, anderseits verlangen sie eine offene und variable Handhabung für je einmalige Situationen. »Es gibt keine Methode, die das Wagnis der [sozial-]pädagogischen Situation vorweg abnehmen könnte. Das ist eine methodische Einsicht« (Hoffmann 1963:98 zit. in Galuske 2013:74). 6.2 Professionskompetenz, Habitus und Grundhaltung Wie aufgezeigt wurde, nehmen Methoden in der Sozialen Arbeit im Gegensatz zum Lehrerberuf oder zu technischen Berufen eine besondere Stellung ein. Sie gründen auf allgemeingültigen ethischen nicht operationalisierbaren Grundsätzen, zielen nicht auf die Herstellung eines Produktes, sondern unterstützen Menschen in der Bewältigung ihrer Problemlagen, was nur auf der Grundlage einer Arbeitsbeziehung geschehen kann ( Kap. 5.1). Damit rückt die Person der Sozialarbeiterin, ihr Wissen und Können, ihre Fachlichkeit wie auch ihre Haltung in den Vordergrund. Im folgenden Kapitel soll dargelegt werden, welche Wissensbestände, Fähigkeiten und Kompetenzen Professionelle erwerben sollen und welche Grundhaltung professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit voraussetzt. 6.2.1 Kompetenzen Die traditionelle Berufsbildung richtete sich vornehmlich auf den Erwerb von ausgewählten Fähigkeiten oder auf die Erlangung von berufsspezifischen Fertigkeiten. Zielsetzung bildete eine berufliche Qualifikation, die sich auf spezifische Wissensbestände und Fertigkeiten bezog und in Prüfungssituationen abgefragt und benotet wurde. Ende der 1970er Jahre wurde in der Berufsbildungsdiskussion klar, dass das