deren Erreichung sie gemeinsam verantwortlich sind (vgl. Van Dick/West 2005:3). Trotz dieser gemeinsamen Verantwortung für den Arbeitsprozess und für Entscheidungen bleibt jedes Teammitglied individuell verantwortlich für seine Arbeit (vgl. Balz/Spieß 2009:100). In einem Team besteht eine funktionale Aufgaben- und Zielorientierung. Aufgaben werden vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für die Erreichung der Ziele festgelegt und gewichtet und entsprechend der Kompetenzen der Mitarbeitenden verteilt. Durch diese Arbeitsteilung wird die konkrete Arbeit an der Dienstleistung vorangebracht. Im Gegensatz zu Arbeits- oder Projektgruppen tauschen Teams nicht nur Informationen aus, sondern arbeiten und handeln auch gemeinsam (vgl. ebd.:98 f., 107). Arbeitsteams in Organisationen sind formelle Gruppen, die gebildet werden zur Erfüllung organisationaler Funktionen und strukturell als soziale Einheiten verankert sind. Die Beziehungen zwischen Teammitgliedern sind über vertragliche Bindungen hergestellt und hinsichtlich Rechten und Pflichten geregelt. Häufig sind formelle Gruppenrollen (wie z. B. Teamleitung), Strukturen, Regeln und Entscheidungsprozesse festgelegt, ebenso der Verhaltensspielraum der Einzelnen. Interaktionen sind zunächst funktionsorientiert und finden innerhalb eines formellen Rahmens statt. Die Arbeitseinheiten und die hierarchischen Beziehungen zueinander können in einem Organigramm abgebildet werden. Daneben können in einer Organisation auch informelle Gruppen entstehen; dies geschieht auf der Grundlage individueller Bedürfnisse und auch über Arbeitseinheiten und Hierarchieebenen hinweg. Sie zeichnen sich aus durch engere emotionale Beziehungen, beispielsweise aufgrund sozialer Ähnlichkeit, gemeinsamer Interessen oder Motive (vgl. ebd.:101, 103). Die arbeitsteilig organisierte Erbringung von Dienstleistungen führt zu unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit. Koagierende Mitglieder einer Arbeitsgruppe führen ihre Tätigkeit relativ unabhängig voneinander aus und finden sich nur zu punktuell koordinierenden Tätigkeiten zusammen. So nehmen z. B. Mitarbeiterinnen in der Sozialpädagogischen Familienbegleitung die Begleitung der einzelnen Familien eigenverantwortlich wahr. Regelmäßige Teamsitzungen dienen dem Informationsaustausch, der Meinungsbildung und der Klärung organisatorischer Fragen, Fallbesprechungen oder Fallsupervisionen dem Austausch und der gemeinsamen Reflexion der individuellen Fallarbeit. Interagierende Mitglieder eines Teams hingegen haben einen höheren Kooperationsbedarf und richten ihre Arbeitsaktivitäten gemeinsam auf eine Klientin oder eine Klientengruppe. Zwischen diesen Mitarbeiterinnen besteht ein kontinuierlicher Abstimmungsbedarf hinsichtlich der inhaltlichen, zeitlichen und räumlichen Gestaltung aller Aktivitäten (vgl. Balz/Spieß 2009:104). Besonders herausfordernd ist die Zusammenarbeit dann, wenn Professionelle gleichzeitig tätig sind. So unterstützt beispielsweise ein sozialpädagogisches Team einer Wohngruppe einer Jugendhilfeeinrichtung gemeinsam die Jugendlichen, die hier leben – oft gleichzeitig, immer auch zeitlich alternierend. Eine besonders enge Abstimmung ist nötig, wenn z. B. eine Klientensitzung gemeinsam von zwei Sozialpädagogen geleitet wird.