Hochuli Freund 31.7.17 S. 84 Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen weltnahen konkreten Fallbezug und die Beziehungsarbeit leisten. Während Ärzte und Ärztinnen, Anwälte und Anwältinnen nach der Visite oder der Verhandlung wieder an ihre Schreibtische zurückkehren, bleiben die Angehörigen von »dirty jobs« am Bett sitzen, halten Ungerechtigkeit, Schmerz und Verzweiflung gemeinsam mit den Betroffenen aus oder kümmern sich um deren körperliche Bedürfnisse. Die Erfüllung dieser Aufgaben beinhaltet immer diffuse Anteile einer Mischung aus Orientierung am Auftrag der Organisation und »Primärbeziehungshaftigkeit« im Sinn der Orientierung am ganzen Menschen (vgl. Gildemeister/Günther 2009:57ff.) und sie konfrontiert die Berufsleute unweigerlich mit den Bedürfnissen, Wünschen und Zielen der Betroffenen. Eine Gefahr bei der Erfüllung von »dirty jobs« liegt darin, dass diese Tätigkeiten sehr schnell in ein Für-Sorgen und Mit-Leiden kippen oder von den subjektiven persönlichen Moralvorstellungen der Professionellen überlagert werden, sodass sie letztlich v. a. der Bestätigung des Status und des Selbstbilds der Handelnden dienen. Nur wenn die Bedürfnisse und Ziele der Beteiligten konsequent in fallrelevante Entscheidungen mit einbezogen werden, kann dieser Gefahr nachhaltig begegnet werden. Die Notwendigkeit von Kooperation in der Sozialen Arbeit ist aus ethischer Sicht also offensichtlich: Um das professionelle Handeln an Prinzipien auszurichten, die zum guten Leben aller Beteiligter beitragen, muss die Lebensrealität der Betroffenen wahr- und ernstgenommen werden. Und dieses Wahr- und Ernstnehmen kann nicht still am Schreibtisch stattfinden, sondern es bedingt die tatsächliche Auseinandersetzung mit den Betroffenen und das Eingehen professioneller Beziehungen. Im Konzept KPG werden unterschiedliche theoretische Konzepte und Modelle professioneller bzw. pädagogischer Beziehung und Kooperation vorgestellt und diskutiert (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:87ff.) Würden die Autoren es bei diesen theoretischen Hinweisen belassen, wäre der von Schütze beschriebenen Fehlerquelle nicht viel entgegengesetzt. Trotz allem guten Willen verschwindet die oberflächliche Zustimmung zu einer kooperativen Haltung viel zu schnell unter organisationalen Routinen, mangelnden Ressourcen und dem allgegenwärtigen Handlungsdruck. Dies insbesondere in Arbeitsfeldern, in denen die Betroffenen nicht in der Lage sind, ihre Rechte und Bedürfnisse aktiv einzufordern. Das ethische Reflektieren und ›Kooperative Denken‹ allein genügt nicht. Es muss sich zwingend in ›Kooperatives Handeln‹ übersetzen, um wirksam zu sein. An dieser Stelle leistet das Konzept KPG deutlich mehr als die Unterstützung ethischer Reflexion. Mit der Konkretisierung der konzeptuellen Überlegungen in einem Handlungsmodell wird der Schritt von der Abstraktion in die Praxis verkürzt und die prominente Verwendung des Kooperationsbegriffes dient der Vergegenwärtigung seiner Bedeutung in der täglichen Arbeit. Wer nach KPG arbeitet, muss sich mit einer kooperativen Haltung auseinandersetzen und sie in Beziehung setzen zum eigenen Handeln. Mit der Orientierung an KPG wird ein qualitativer und ethisch-moralischer Anspruch an die eigene Arbeitsweise deklariert und nach aussen – auch gegenüber allfälligen Kooperationspartnern und -partnerinnen – kommuniziert.4 84