Dies verlangt von den Professionellen hohe fachliche und kommunikative Kompetenzen, geht es doch um eine konsensorientierte Vermittlung verbunden mit dem Einbringen von inhaltlichen Anliegen und der Ermöglichung von Partizipation. Schwabe hat dafür den Begriff des ›selbstreflexiven mitbetroffenen Verhandlungspartners‹ geprägt. Dieser »hat inhaltliche Präferenzen, muss diese aber nicht durchsetzen. Ist an Konsens interessiert, kann sich aber auch parteilich engagieren. Versucht zu vermitteln, vertritt aber auch eigene Positionen bzw. Interessen. Wechselt zwischen neutraler und solidarischer Position und macht diese transparent. Weiß um das Prekäre der eigenen Rolle: Unterstützer der andern und zugleich Vertreter von eigenen Positionen« (ebd.:283). Je nach Auftrag und Setting kann sich diese Position mehr zur Position der Durchsetzerin verschieben (wie z. B. bei Kindesschutzaufgaben) oder der Vermittlerin (wie z. B. bei Gruppenprozessen). 11.4 Formulierung von Zielen Gute Zielformulierungen stellen eine Herausforderung dar, denn sie müssen verschiedensten Qualitätsanforderungen genügen. Einerseits finden sich mancherorts zu offene, wenig präzise Ziele, (wie z. B. ›Verbesserung des Sozialverhaltens‹, ›erhöhter Selbstwert‹). Andererseits gibt es auch zu ausführliche Zielbeschreibungen, die jedes Detail festhalten und keinerlei Spielraum lassen (z. B. ›Der Übergang des Jungen F nach dem wöchentlichen Besuch der Mutter ist so zu gestalten, dass der diensthabende Sozialpädagoge im Rahmen eines Einzelkontakts während einer Viertelstunde mit F die Erlebnisse des Nachmittags durchgeht, ihm die Möglichkeit gibt, wieder einen guten Kontakt zur Gruppe zu schaffen und F nach dieser Zeit wieder auf die Wohngruppe führt.‹). Auch Negativ-Ziele mit Fokus auf das Verhindern unerwünschter Zustände oder Verhaltensweisen (wie z. B. ›schlägt nicht mehr zu‹, ›verweigert nicht mehr‹) sind häufig sehr global, in jedem Fall wenig motivierend und daher zu vermeiden. Ziele sollen immer positiv, als Anstrebensziele formuliert sein. Oftmals haben die Beteiligten durchaus eine Vorstellung vom erwünschten Sollenszustand. Ziele sollen in einem Unterstützungsprozess eine handlungsleitende Funktion erfüllen. Im Zuge der Entwicklung von Managementprozessen in der Sozialen Arbeit werden vermehrt organisationsspezifische Bögen für Zielformulierungen entworfen, die für die Zielvereinbarung mit Klienten über einen bestimmten Zeitraum eingesetzt werden. Meist gehen sie von der Idee einer statischen Zielplanung aus, die u. a. wenig berücksichtigt, dass die Arbeit mit Zielen in der Sozialen Arbeit flexibel zu gestalten ist (vgl. hierzu Pantuček -Eisenbacher 2019:105 ff.) Bildungs- und Unterstützungsziele Wir haben ausgeführt, dass Ziele einen Soll-Zustand umschreiben, Aussagen nach dem Wohin und Wozu enthalten. Dabei ist – je nach gewählter Zielform – nicht ganz klar, für wen die gefundenen Ziele gelten, für Klientinnen, für