284 werden nicht wahrgenommen, Supervision wird nicht ausreichend zur Verfügung gestellt und wenn, werden die Auswirkungen der Traumatisierungen auf die Kolleg*innen und die Institution von Supervisoren und Organisationsberater nicht immer verstanden und einer Auflösung zugeführt (Jegodtka 2013). Insgesamt werden die geringen finanziellen und personellen Ressourcen als belastend beschrieben: Für alles fehlt die Zeit. Widersprüchlichkeiten der Jugendhilfe und im Netzwerk Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, die z. B. die → Garantenstellung der Jugendhilfe in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellt, die vielen Aspekte fachlicher und sozialer Wirklichkeitskonstruktionen berücksichtigt und die Verbesserung der Situation traumatisierter Kinder zum Ziel hat, steckt in den Kinderschuhen. So fühlen sich Pflegeeltern vom Jugendamt unzureichend unterstützt, die Störungen der Kinder würden verharmlost, die Besuchsrechte der leiblichen Eltern würden unterstützt, ohne zu überprüfen, ob die Pflegekinder die Konfrontation mit den Eltern verkraften (Eberhard/Eberhard 2002, S. 52). Wenn die Pädagog*innen bei vermuteter massiver Kindeswohlgefährdung die Kinder jedes zweite Wochenende nach Hause entlassen müssen, belastet dies extrem. Sie beschreiben Ohnmachtsgefühle, weil sie nicht wissen, was den Kindern geschieht und sie diese nicht schützen können. Nach längeren Aufenthalten zu Hause, z. B. in den Ferien seien die Kinder so verändert, dass die Pädagog*innen das Gefühl haben, sie müssen von vorne anfangen. Besonders im Kontext sexueller Gewalt sei es belastend, wenn der Kontakt zwischen den Kindern und dem missbrauchenden Elternteil hergestellt werden muss. Der Schutz der Kinder sei trotz vorhandener rechtlicher Möglichkeiten oft nicht ausreichend geklärt. Hier bewegen sich die professionellen Helfer*innen in dem kräftezehrenden Spannungsfeld Kindeswohl/ Elternrecht bzw. eines ungenügenden Opferschutzes. Sie sind in der Sicherstellung des Kindeswohls auf die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe, dem Jugendamt und auf die Justiz angewiesen.